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Die Österreichische Politik
gegen die Ruthenen



Ein Appell

an die öffentliche Meinung Österreich

vom

Ukrainischen Klub des Reichsrates

um 1910


In der gegenwärtigen internationalen Lage, die geeignet ist, zum Waffenkonflikte im Osten Europas zu führen, wendet sich die allgemeine Aufmerksamkeit auf die öst-lichen Grenzländer unseres Staates, Da nun der größte Teil des Gebietes, das im Kriegsfalle zwischen Österreich und Rußland in Betracht kommen kann, sowohl in den Grenzen der österreichischen Monarchie als des russischen Reiches vom ukrainischen Volke bewohnt ist und daher die Lage und die Stimmung der gesamten ukrainischen Bevölkerung von größter Wichtigkeit sein muß, erachten wir Vertreter des ukrainischen Volkes es für unsere Pflicht, uns an die öffentliche Meinung Österreichs, die regierenden Faktoren des Staates und das österreichische Parlament mit folgender Darstellung zu wenden:

In Österreich-Ungarn leben (nach der letzten tendenziös durchgeführten Volkszählung) 4,150.000, in Rußland (nach der Zählung vom Jahre 1897) 22,400.000, also in beiden Reichen gegenwärtig zum mindesten 30 Millionen Ruthenen, welche sonach den sechstgrößten Volksstamm in Europa bilden, aber infolge ungünstiger geschichtlicher Ereignisse ihre ehemalige politische Selbständigkeit eingebüßt haben und jetzt an ihrer nationalen Wiedergeburt eifrig arbeiten, hierin aber die größten Hemmnisse findern. Im 14. Jahr-hunderte gelangte ein großer Teil der Ruthenen, die früher auf den Territorien des heutigen Galizien, Wolhynien und der Ukraine eine Staatsgemeinschaft gebildet haben, unter die Herrschaft Polens, während das westliche und nördliche Gebiet des Schwarzen Meeres der tartarischen Invasion unterlag. Sie bildeten durch Jahrhunderte eine Schutzwehr gegen die Türken und Tartarern. Nach heftigen Kämpfen im 17. Jahrhunderte entwand sich ein Teil der von Polen unterworfenen Ukrainer der polnischen Herrschaft, vermochte aber infolge ungünstiger internationaler Verhältnisse eine poli-tische Selbständigkeit nicht zu behaupten und vereinigte sich im Jahre 1654 durch einen seine Autonomie wahrenden und den Charakter einer Personalunion tragenden Vertrag mit dem damaligen Großfürstentum Moskau, wonach dieses neue ukrainische Staatsgebilde infolge der aggressiven rus-sischen Politik und unaufhörlichen Angriffen durch die Polen und Tartaren an der Neige des 18. Jahrhunderts seine Autonomie völlig einbüßte. Schließlich wurden bei der Teilung Polens in den Jahren 1772, 1793 und 1796 die galizischen Ruthenen Österreich, die anderen Rußland einverleibt.

Die galizischen Ruthenen, welche unter der polnischen Herrschaft ihren Adel und zum Teile auch ihren Bürger-stand verloren hatten, wurden anfangs unter Maria Theresia und Josef II. wohlwollend behandelt und dadurch auch mit ihren Gefühlen und ihren Interessen an den österreichischen Staat geknüpft; hernach wurden sie weniger beachtet und erst wieder im Jahre 1848 als Gegengewicht gegen die Losreißungs-bestrebungen der Polen zeitweilig gewürdigt. Zuletzt aber wurden sie um die Mitte der 60er Jahre, als das frühere Österreich sich mit den Magyaren und Polen zu verständigen entschlossen hat, letzteren vollständig preisgegeben und be-finden sich seitdem in einer in dem ganzen übrigen Staate auch nicht annähernd vorhandenen Ausnahmsstellung, statt unter Obhut des Reiches - unter polnischer Vormundschaft.

So wurden bei der Neuorganisation der Verwaltungs-und Justizbehörden, beide beinahe ausschließlich mit Polen, namentlich mit polnischen Verwaltungsbeamten besetzt;

hiedurch wurde den Polen zugleich eine ungeheure Macht über die Ruthenen in die Hand gegeben.

In der autonomen Verwaltung wurden durch das Gemeindegesetz vom Jahre 1866, neben k. k. Bezirkshaupt- mannschaften, Bezirksvertretungen als autonome Oberbehörden über den Gemeinden eingesetzt und so konstruiert, daß sie immer, auch in Bezirken mit 90% ruthenischer Bevölkerung, eine polnische Majorität haben.

Im Schulwesen wurde im Jahre 1867 dem durch eine kaiserliche Entschließung geschaffenen polnischen Landes-schulrate eine die Kompetenz der Landesschulräte in allen anderen Kronländern weit übersteigende Macht verliehen, welche ihr später im Jahre 1905 noch durch ein Landes-gesetz gesichert und erweitert wurde, Ebenso wurden die Bezirksschulräte als polnische Behörden auch für ruthenische Bezirke organisiert und zuletzt im Jahre 1895 wurde sogar in den Ortsschulräten rein ruthenischer Gemeinden durch Delegierte der Bezirksräte der Bezirksausschüsse, des pol-nischen Klerus neben den Vertretern des Gutsgebietes den Polen ein sehr bedeutender, ja großenteils überwiegender Einfluß gegeben.

Auf diese Weise wurden auch rein ruthenische Ge-meinden und überhaupt die ruthenische Bevölkerung im ganzen Lande in vollständige Abhängigkeit von den Polen gestellt.

Der vom Jahre 1848 bis etwa zur Mitte der 60er Jahre bestandene Einfluß der ruthenischen kirchlichen Organisation, namentlich der Lemberger griech. - kath. erzbischöflichen Metropolie, sowohl bei den Zentralbehörden als auch auf die unterstehende ruthenische Geistlichkeit und mittels dieser auf das ruthenische Volk wurde durch polnische Einflüsse an maßgebenden Stellen im Verein mit dem Patronatsrechte der polnischen Großgrundbesitzer gänzlich gebrochen,

Eine noch weitere Verstärkung erhielt die Übermacht der Polen im Jahre 1909 durch ein Landesgesetz, durch welches die Kompetenz des Landtages in Angelegenheiten der Landeskultur und der Agrarverfassung sehr erheblich vermehrt wurde, wie dies in keinem anderen Kronlande der Fall ist.

Bezüglich der sprachlichen Rechte wurde zuerst durch das Landesgesetz vom Jahre 1867 für die Volksschulen die Entscheidung über die Unterrichtssprache auch in rutheni-schen Gemeinden dem Landesschulrate eingeräumt, die Er-richtung eines ruthenischen Gymnasiums aber von dem Ein-vernehmen der Bezirksvertretung und dem Beschlusse des Landtages abhängig gemacht, während die Errichtung pol-nischer Schulen, ebenso wie der Schulen jedes anderen Volkes Österreichs, einfach der Exekutive anheimfällt. Ruthenische Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten dürfen nach dem Gesetze vom Jahre 1907 gar nicht errichtet werden.

Endlich wurde nach der kaiserlichen Entschließung vom Jahre 1879 die früher deutsche, aber im Jahre 1848 für die Ruthenen bestimmte und im Jahre 1871 beiden Nationen des Landes zugewiesene Universität in Lemberg faktisch in eine polnische Anstalt umgewandelt, obwohl sie rechtlich noch einen utraquistischen, polnisch-ruthenischen Charakter immerhin trägt.

In den k. k. Behörden, Ämtern und Gerichten wurde durch eine Verordnung des Gesamtministeriums vom Jahre 1869 die innere polnische Sprache eingeführt und der ruthenischen Sprache wurden nur jene Rechte bezüglich der äußeren Amtssprache belassen, welche ihr noch während der Herrschaft der deutschen Amtssprache zugestanden worden waren.

Noch schlimmer als diese und andere Gesetze und Verordnungen, welche größtenteils eigens zugunsten der Polen und zu ungunsten der Ruthenen erlassene Ausnahms-gesetze und Ausnahmsverordnungen sind, war und ist für die Ruthenen die Handhabung derselben, welche in eine geradezu skrupellose Willkür übergeht und sich vor ihrer offenen Übertretung gar nicht scheut, weil der übertretende Staats- oder Landesangestellte seiner Straflosigkeit und des Schutzes von oben sicher ist.

Ruthenische Beamte und Lehrer werden vielfach zurück-gesetzt und schikaniert, namentlich auch nach dem polni- schen Westgalizien versetzt, wo sie keine ruthenische Schule, keine ruthenische Kirche haben und in der ganz fremden Umgebung verkümmern. An ihre Stelle kommen sodann polnische Beamte und Lehrer, welche oft nicht einmal die Sprache der ruthenischen Bevölkerung kennen. Deshalb meiden auch die Ruthenen den politischen Verwaltungsdienst fast gänzlich. Aber auch im Justizdienste ist die Stellung der Ruthenen eine recht schwierige, und auch hier finden sich auf 65 Prozent der ruthenischen Bevölkerung Ost-galiziens nicht einmal 25 Prozent ruthenischer Richter und Justizbeamten.

Die Verwaltungsämter und -behörden schalten gegen-über der ruthenischen Bevölkerung ganz eigenmächtig, Sie trachten dieselbe durch allerlei Drangsalierungen sich ge-fügig und damit auch gegen Polonisierungsbestrebungen widerstandsunfähig zu machen, Sie beeinflussen alle Wahlen, auch Gemeindewahlen und gar schon die Landtags- und Reichsratswahlen, drängen ruthenischen Gemeinden allerlei Lasten auf, nehmen in der Regel Partei gegen ruthenische Bauern und Gemeinden für polnische Gutsherrschaft, usw.

Im Schulwesen wird die Zahl polnischer Gymnasien auch im ruthenischen Landesteile unausgesetzt vermehrt, so daß die Polen jetzt verhältnismäßig mehr Staatsgymnasien haben, als jedes andere Volk, auch als die Deutschen und Tschechen. Seit dem Jahre 1867 sind nur 5 ruthenische, dagegen 17 polnische Gymnasien in Ostgalizien allein er-richtet worden. Und  statt in einer ruthenischen Ortschaft  die  dortige  ruthenische Volksschule auszu-gestalten, läßt der Landesschulrat trotz des Widerstrebens der Gemeinde, sogar unter Mißbrauch der gesetzlichen Be-stimmungen und Formen eine besondere polnische Volks-schule errichten, auch wo die Bedingungen dazu fehlen, Dabei wird im Widerspruch mit dem Staatsgrundgesetze in allen ruthenischen Volksschulen die polnische Sprache, und noch dazu in einem äußerst ausgedehnten Maße, gelehrt, ruthenische Schulen mit polnischen Lehrern und Lehrerinnen besetzt, sogar mit solchen, welche der ruthenischen Sprache nicht genug mächtig sind und auch keine Lehrbefähigung haben. Ruthenischen Lehramtskandidaten werden besondere Schwierigkeiten gemacht, so daß die Zahl ruthenischer Schüler in den Lehrerbildungsanstalten auf 23 Prozent ge-sunken ist.

Überhaupt werden die so spärlich belassenen Rechte der ruthenischen Sprache weder von den Schulbehörden, noch von sonstigen Behörden, auch nicht von den Justiz-behörden geachtet. Im Jahre 1910 ist die polnische Sprache, mit völliger Außerachtlassung der ruthenischen, auch bei der Gendarmerie via facti eingeführt worden. Selbst auf wirtschaftlichem Gebiete werden die Ruthenen unterdrückt und von den Polen ausgebeutet. Mit den Krediten der Landesbank wird die Kolonisierung Ostgaliziens mit den aus Westgalizien, Posen und Russisch-Polen zugezogenen polnischen Bauern betrieben. Das ,,Landesbureau für Reiff-eisenkassen und wirtschaftliche Kooperationen" unterstützt in Ostgalizien und in ruthenischen Gemeinden meist nur polnische Kassen und Vereine, während den ruthenischen Kassen und Vereinen die Unterstützung in der Regel ver-sagt wird, Die ,,Industrie-Bank für Galizien und Lodomerien", an der das ganze Land mit seinem Kapital partizipiert, wird nur zur Unterstützung und Entwicklung der polnischen In-dustrie angewendet usw.

Im Landes- und Reichsbudget wird Ostgalizien zu-gunsten Westgaliziens verkürzt, indem die meisten Kredite für Straßen, Flußregulierungen und andere Öffentliche Landes-bauten für die westgalizischen Gebiete bestimmt werden, während Ostgalizien nur mit minimalen Krediten zu diesen Zwecken abgefunden wird. Die Auswanderung ruthenischer Saisonarbeiter nach Deutschland wird von den polnischen Landesbehörden mit allen Mitteln gehemmt, und die Statt-halterei in Lemberg versagt den Ruthenen die Konzession zur Errichtung eines Auswanderungsbureaus für ruthenische Arbeiter.

Die Ergebnisse einer solchen, von den Landesbehörden systematisch betriebenen, von der Zentralregierung geschützten, von der Reichsvertretung geduldeten Politik gegen die gali-zischen Ruthenen sind unter anderem folgende :

1. Die galizischen Ruthenen werden beinahe ausschließ-lich von polnischen Beamten verwaltet, zumeist von polnischen Richtern gerichtet und in sehr überwiegendem Maße auch von polnischen Lehrern unterrichtet

2. Die galizischen Ruthenen besitzen selbst in größeren Städten mit einer ruthenischeii Bevölkerung von 8000 bis 10.000 Seelen (z.B. in Przemysl) keine ruthenischen Volks-schulen und im ganzen Lande keine ruthenische Lehrer-bildungsanstalt. Ruthenische Gymnasien gibt es bloß sechs (darunter eine Filialanstalt), also eines auf etwa 520.000 Ruthenen, polnischer (in Ostgalizien allein) 32, also eines auf etwa 52.000 Polen.

3. Die galizischen Ruthenen erhielten durch die Reichs-ratswahlordnung vom Jahre 1907 bloß 28 Reichsratsmandate zugestanden, d. i. eines auf 110.000 Einwohner (oder 26,4% entgegen dem ursprünglichen Gautsch'schen Entwurfe mit 30,1%), dagegen die Polen 78, d. i. eines auf 51.000 Ein-wohner (die übrigen Völker des Reiches eines auf 38.000 bis 55.000 Einwohner). Aber auch diese Zahl gönnten ihnen die polnischen Behörden nicht, bei den Wahlen im Jahre 1911 erhielten sie statt 28 nur 26 Mandate. — Im Landtage, wo sie im Jahre 1861 die ihnen durch das Gesetz gewährte Zahl von 47 Abgeordneten, d. i. ein volles Drittel (33,33%), besaßen, erhielten sie bei den letzten Wahlen vom Jahre 1908, infolge der bekannten galizischen Wahlmanöver, nur 21 Mandate, wovon, infolge einer künstlichen Unterstützung seitens des polnischen Statthalters Andreas Gl. Potocki, sieben Russophilen sind.

Die Ruthenen sind also, sowohl was die Zahl ihrer Beamten, Lehrer und Richter, als was die Zahl ihrer Schulen und ihrer Vertreter und schließlich was überhaupt ihre ganze Behandlung im Lande und im Staate anbelangt, nicht nur unter allen Völkern des Staates weitaus am schlechtesten gestellt, sondern sie stehen ganz außerhalb der Reihe aller anderen Volker und jeder Vergleich ist da völlig aus-geschlossen.

Diese Ausnahmsstellung der galizischen Ruthenen wird dadürch gestärkt, daß dem polnischen Landsmannminister eine verfassungswidrige Ausnahmsstellung verliehen wurde, indem in allen galizischen Angelegenheiten seine Zustimmung geholt zu werden pflegt, wie auch dadurch, daß zum galizi-schen Statthalter nur ein Vertrauensmann des Polenklubs ernannt und mit besonderen, in keinem anderen Lande üblichen, verfassungswidrigen Vollmachten ausgestattet wird.

Die Folgen einer solchen Politik für die Ruthenen sind, daß die einen, an der Möglichkeit der Erhaltung ihrer Nationalität verzweifelnd, in einen psychologischen Zustand geraten, der einen günstigen Boden für die russophile, aus Rußland verpflanzte und von den polnischen Politikern, der polnischen Landesverwaltung und der polnischen Presse unter-stützte Wühlarbeit bildet; - andere im tiefen Unmut über den ganzen auf den Ruthenen lastenden Druck (und nicht nur infolge materieller Not!) ihre sonst heißgeliebte Heimat verlassen, noch andere die radikalsten Mittel gegen das unleidliche System ergreifen möchten. Die Folgen für den Staat mögen die Staatslenker und Staatsparteien erwägen und beherzigen.

Trotzdem, haben die ruthenischen Volksvertreter in den wichtigsten Interessenfragen des Staates und der Dynastie, wie bei der Annexion Bosniens und der Herzegowina, sowie bei den Wehrvorlagen, für die Anforderungen des Staates und der Dynastie gestimmt. Sie vernahmen sodann aller-dings ein tröstliches Wort von Allerhöchster Stelle, welches sie mit besseren Hoffnungen erfüllte, und selbst die nach-herige Abschwächung desselben ließ noch solche Hoff-nungen zu. Insbesondere erwarteten sie die Berücksichtigung der von ihnen Jetzt vorangestellten Forderungen nach der Errichtung einer ruthenischen Universität und einer sehr bescheidenen Landtagswahlreform.

Die Hoffnung auf Erfüllung des ersteren dieser Be-dürfnisse rief auch ein lebhaftes Echo ihrer in Rußland lebenden Konnationalen hervor, welche ubrigens wirtschaft-lich besser gestellt und auch gegen die Polonisierung ge-schützt sind, jedoch ihre primitivsten nationalen Bedürfnisse nicht befriedigen können und daher mit Sehnsucht eine höchste nationale Kulturstätte in Österreich erwarteten, was sie auch in hunderten von Sympathiekundgebungen für diese Bestrebung aus fast allen Gesellschaftsklassen zum Ausdrucke brachten.

Um so peinlicher musste es für alle Ruthenen sein, als trotz der kaiserlichen Botschaft und der Versicherungen der Regierung nach mehr als sechs Monaten auch nicht das Geringste zu irgend einer Befriedigung ihrer Bedürf-nisse und Hoffnungen geschieht, auch nicht das kleinste Anzeichen einer Änderung der Politik ihnen gegenüber sich zeigt.

So muß also im forfgeschrittenen 20. Jahrhundert, wo auch ganz kleine Völker zur Geltung kommen, wo sogar für so kleine Volksstämme, wie Albanesen, die National-autonomie beansprucht wird, ein grosses braves Volk mit einer alten kulturellen und geschichtlichen Vergangenheit, das doch auch Aussichten auf eine entsprechende Zukunft haben darf, unter dem Drucke einer verkehrten Politik sehr schwer leiden. Gegen eine solche Politik müssen sich die Ruthenen aus allen Kräften wehren, und wer ein Freund des Rechtes überhaupt und speziell des Selbstbestimmungs-rechtes der Nationen, wer ein Freund der Freiheit, wer ein Freund des Fortschrittes ist, wird einer solchen Abwehr das rechte Verständnis entgegenbringen.

An den Parteien des Parlamentes liegt es nun, dem ruthenischen Volke zu seinem Rechte zu verhelfen.




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История национального движения Украины 1800-1920ые годы.